Hausbesuche richten sich vor allem an Patienten, die aus gesundheitlichen Gründen nicht oder nur schwer in eine Praxis kommen können, z. B. nach Operationen, bei chronischen Erkrankungen, eingeschränkter Mobilität oder neurologischen Erkrankungen wie Schlaganfall, Parkinson oder Multipler Sklerose. Damit ein Hausbesuch von der Krankenkasse übernommen wird, muss er ärztlich verordnet und medizinisch begründet sein.